"Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen…" Diese Aussage ist sicherlich richtig und mit Sicherheit einer der Gründe, warum sich der Mensch immer wieder auf die Reise begibt.
"Wenn einer eine Reise tut, dann hat er sich zu kümmern!" Dieser Satz, trifft aber leider auch zu und verschafft dem Träumenden vor den unbeschwerten Tagen noch viel Arbeit und organisatorischen Aufwand – besonders wenn die unbeschwerten Tage ein wenig mehr sind, als einfach nur Urlaub.
In diesem Kapitel versuche ich ein wenig von meinen Erfahrungen zu berichten und somit denen, die vielleicht auch ein Sabbatical planen, ein paar Tipps zu geben.
Auf jeden Fall möchte ich aber betonen, dass diese Tipps lediglich MEINE Erfahrungen (bzw. die von mir und Heike) sind und keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erheben!! – Also es gilt: selber Gedanken machen und die Sache mit den Versicherungen nicht auf die leichte Schulter nehmen!! (Stand September 2005)
[nach oben]Jeder sollte sie haben, denn man weiß ja selbst, wie häufig man die Fettnäpfchen des Lebens trifft – und leider nur zu oft nehmen die lieben Mitmenschen davon Schaden.
Diese Versicherung meint es aber zum Glück gut mit den Reisenden. Mit einem Satz: Haftpflichtversicherungen gelten in der Regel weltweit und unabhängig von der Dauer!
[nach oben]Dieses Thema ist ein wenig heikler! Wer jetzt denkt:
"Kein Problem! Hab ich doch noch! Habe mich doch in meinem letzten Urlaub auch versichert!"
Dem sei gesagt:
"Viel Spaß im Urlaub – Sabbatical ist aber leider ein ganz anderes Paar Schuhe!"
Fast alle bekannten Versicherer bieten eine Auslandskrankenversicherung für Urlaube und Auslandsaufenthalte bis zu 6 Wochen an. Die sind dann auch schön günstig und alles ist gut.
Bei längerem Fernbleiben vom Heimatland müssen dann schon die ersten Call-(Center-)Boys und –Girls ratlos mit den Achseln zucken. Die anderen verweisen ehrlich an andere Versicherer und wünschen einem viel Erfolg.
Eine Hand voll Versicherungen präsentieren einem dann ihren ganzen Schatz an Tarifen und Leistungsunterschieden, die es dann zu vergleichen und bewerten gilt.
Was brauche ich wirklich? Worauf kann ich vielleicht verzichten?
Diese Analyse kann ich an dieser Stelle leider keinem abnehmen. Trotzdem findest du [hier] einen Vergleich, den Heike für uns ausgearbeitet hat. Selbstredend ist auch hier, dass dies immer nur eine Teilsicht auf alle Versicherungen und Leistungen sein kann. Die Tarife und Leistungen wechseln ständig und sollten daher von jedem noch einmal peinlichst genau gecheckt werden. Vielleicht gibt es ja auch für den ein oder anderen eine Versicherung, die besonders gut und günstig ist, weil man vielleicht Student ist, oder Frau unter 30 Jahren, oder…
Folgende Grundsätze sollten aber auf jeden Fall beachtet werden:
Es soll ja Arbeitgeber geben, die Sabbaticals unterstützen und den Arbeitnehmer nicht nur freistellen, sondern weiterhin pflichtversichern oder gar den Lohn fortzahlen. Wer nicht in diesen Genuss kommt, gehört zu einer der folgenden Gruppen:
[nach oben]Herzlichen Glückwunsch! Du hast bereits einen Vertrag in der Tasche und wechselst von der Auszeit direkt wieder in eine Anstellung!
Mein Tipp dazu: Resturlaub ganz zum Schluss nehmen und bereits im letzten Monat, in dem du gearbeitet hast, ausreisen. Rückreise am besten innerhalb desselben Monats, in dem du auch wieder anfängst zu arbeiten (ggf. schon hier ein paar Urlaubstage mit dem neuen Arbeitgeber vereinbaren).
Warum das alles: die Zahlungen und damit Mitgliedschaft in Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungen enden mit der Kündigung und beginnen wieder mit der Neueinstellung. Wer wie wir zu Ende September kündigt und erst am 3. Oktober abreist, ist nach Adam Riese genau drei Tage nicht krankenversichert!
Zu beachten ist: falls die Heimreise vorzeitig angetreten werden muss und es passiert auf deutschem Boden etwas... Oder man wird aus Krankheitsgründen vorzeitig zurückgeflogen: wer übernimmt dann die Kosten?
Es gibt Versicherungen, bei denen der Heimaturlaub mitversichert ist. Ob die oben beschriebenen Beispiele aber unter Heimaturlaub fallen, muss im Einzelfall noch geprüft werden.
Außerdem empfehle ich noch dringend mit der Krankenkasse des Vertrauens genau abzusprechen, ob sie dich auch nach dem Auslandsaufenthalt wieder aufnimmt. Mit Arbeitsvertrag in der Tasche sollte das kein Problem sein, aber man hat schon "Pferde kotzen sehen"... Und falls du doch nicht fit und fidel zurückkommst, wird sich eine Kasse mit Sicherheit ihre Gedanken machen!
[nach oben]In dieser Situation sind Heike und ich. Was bedeutet: mit der Kündigung endet unser Versicherungsschutz und wir müssen uns für die drei Zeiträume vor, während und nach der Reise eine Lösung überlegen.
Da wir über das Arbeitsamt (Arbeitslosenversicherung) keine Absicherung erwarten dürfen – und natürlich auch nicht wollen – müssen wir in den sauren Apfel beißen und uns doppelt versichern.
Ja du hast richtig gelesen: jeden Monat ca. 120 Euro zusätzlich abdrücken, obwohl die Versicherung uns im Ausland gar nichts hilft. Aber mal ehrlich: was sind die paar Kröten, wenn wirklich was passiert und man in Deutschland auf Leistungen angewiesen ist?
[nach oben]Hmm.... traumhafte Ausgangssituation, würde ich sagen! Auf dieser Schiene habe ich zwar keine Erfahrungen, aber so aus dem Bauch heraus würde ich sagen: da ändert sich nix!
Du wirst eh freiwillig oder über Papi versichert sein und das läuft halt weiter.
[nach oben]Wer schon fett eingezahlt hat und sich einen dicken Reibach verspricht, der sollte auch die Zeit im Ausland durchfinanzieren.
Oder man macht es so wie wir:
gucken, wie lange man wegbleiben möchte...
gucken, was es kostet...
gucken was es bringt...
...und dann einfach für die Zeit aussetzen. Dafür braucht man dann auch nix ausfüllen oder beantragen – wer eine Zeit lang nichts zahlt, der bekommt für die Zeit auch nichts angerechnet.
[nach oben]Das wichtigste vorab: wir haben uns für den Auslandsaufenthalt entschieden; und zwar mit all seinen Vorteilen, aber auch mit all seinen Nachteilen. Und dass das nicht günstig zu haben ist, muss auch jedem bewusst sein.
Deshalb sind wir nicht beim Arbeitsamt gewesen, um uns irgendeine Stütze zu holen, sondern nur um unsere Pflicht zu tun. Außerdem ist es angenehmer, wenn man wieder kommt und alle Formulare sind von einem selbst und seinem letzten Arbeitgeber bereits ausgefüllt.
Eine Sache ist allerdings aus meiner Sicht besonders guter Grund, sich vorher beim Arbeitsamt zu melden:
Dass man heutzutage nicht mal ebenso kündigt ist mehr als selbsterklärend. Und dass das Arbeitsamt in solch einem Fall nicht direkt mit Geld hinter einem her wirft, ist nur rechtens.
Da gibt es also die Sperrfrist von bis zu drei Monaten, bevor man nach der Arbeitslosmeldung überhaupt Anspruch auf irgendwas hat. Und dass ich diese Sperrfrist sinnvoll nutze, ist wiederum mein gutes Recht!
Gemerkt? "...nach der Arbeitslosmeldung..."
Wer nach seiner Wiederkehr im Amt aufschlägt, bekommt erst dann die Frist aufgebrummt – rückwirkend ist nicht!! Also: arbeitslos vorher melden, arbeitssuchend hinterher melden!
Wichtig +++ Wichtig +++ Wichtig +++ Update [2005-09-26]:
Wie sich heute herausgestellt hat, scheint sich die Gesetzeslage ein wenig verschärft zu haben.
Wer wie wir glaubt, der späteste Termin zur Arbeitslosigkeitsmeldung sei der erste Tag der
Arbeitslosigkeit, der liegt falsch!!
Man hat die Pflicht, schon einen Tag nach der Kündigung, sich beim Arbeitsamt zu melden; dafür muss einen der Arbeitgeber sogar freistellen! Mit jedem Tag später, baut man beim Arbeitsamt ein Schuldenkonto auf, das mit der ersten Arbeitslosengeldzahlung allmählich wieder ausgeglichen wird. Wer es nicht glaubt, oder gar (wie wir) sich telefonisch informiert und eine Falschauskunft erhält, sollte sich §§ 140 und 37b Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ganz genau durchlesen! Denn pro Tag (max. 30 Tage) 50 Euro Miese kann verdammt viel Geld sein. Und wer glaubt, mit einem Nachfolgejob aus dem Schneider zu sein, der irrt ein zweites Mal. Das Negativ-Konto bleibt solange bestehen, bis es irgendwann ausgeglichen ist - und das über Jahre und beliebig viele Anstellungen hindurch!
[nach oben]Nach dem ganzen Hick-Hack mit Krankenversicherung brauche ich wohl nicht extra betonen, dass diese Versicherungen durchlaufen sollten!
[nach oben]Wer seine Bude behält, wird sich an dieser Stelle weniger Gedanken zur Hausratversicherung machen, als vielmehr zur Untervermietung.
Wer aber dem Vermieter kündigt, der muss überlegen, wo er seine Brocken unterstellt und ob sie dort versichert sind. Das ist dann ein reines Rechenexempel, ob man einen versicherten Lagerraum anmietet, oder doch seine Hausrat weiterbezahlt (sofern diese in fremden Lagerräumen überhaupt irgendwelche Leistungen übernimmt – was ich bezweifle!)
[nach oben]Dem deutschen liebstes Spielzeug passt wohl kaum mit ins Handgepäck. Und so muss man sich schon mal Gedanken machen, ob das liebe Teil nicht verkauft werden sollte. Meiner Meinung nach leidet der Wert eines KFZ schon nach einem halben Jahr.
Wer so wie ich seinen Traum fährt, der sollte über eine Stilllegung nachdenken.
Da kann man getrost nach der Abreise einen guten Freund mit Fahrzeugbrief/-schein, den Nummerschildern und ein paar Euro achtzig losschicken. Noch nicht einmal eine Vollmacht ist nötig.
Tipp für nachher: Versicherungsnummer aufschreiben und passend zu seiner Rückreise die Doppelkarte von der Versicherung anfordern. Dann ist das gute Stück auch nachher schnell wieder einsatzbereit.
[nach oben]Wenn sich nichts ändert, dann ändert sich auch nichts :-) Falls – wie bei uns – man dann doch die ein oder andere Wohnung aufgibt, weil man nachher zusammenziehen möchte oder man eh nicht weiß, wo der neue Job auf einen wartet, der braucht einen Aufkleber über dem Adressfeld seines Persos.
Für die Abwesenheit eignen sich gut erhaltene Eltern-Anschriften. Die bekommen dann auch die ganze Post von Banken, Versicherungen & Co. (!!Adressänderung rechtzeitig mitteilen!!) und können als heimischer Kontakt fungieren.
[nach oben]Als aller erstes: so schnell wie möglich Online-Banking beantragen und soviel Geld flüssig machen, wie gebraucht wird.
Dann kann man fast alle Bankgeschäfte auch aus dem Ausland erledigen, sofern ein dicker Packen TAN-Nummern im Gepäck liegt.
Ob man dann noch jemandem eine Bankvollmacht gibt, ist jedem selbst überlassen. Wenn, dann muss diese Person der Hausbank persönlich vorgestellt werden.
Weitere Überlegungen sind vielleicht ein Fremdwährungskonto bei der Hausbank, um Kursschwankungen zu umgehen.
Wichtiger in dem Zusammenhang sind meiner Ansicht aber ein Bankkonto im Ausland und eine Kreditkarte. Damit sollte man eigentlich hinkommen.